Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG): Entlastungen für Mieterinnen und Mieter im Dezember 2022

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Die Bundesregierung hat das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) verabschiedet. Mit diesem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken (§ 5 Abs. 2 und 4 EWSG). Die Gaspreisbremse tritt zum 01.03.2023 in Kraft und gilt rückwirkend zum 01.01.2023.

Wie die Befreiung vom Dezember-Abschlag bei Ihnen ankommt, hängt von der Art, wie Ihre Wohnung beheizt wird, ab:

Zentralheizung

Die Entlastung werden Sie der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 entnehmen können, diese Abrechnung erhalten Sie im folgenden Jahr 2023.

Weshalb kommt die Entlastung erst mit der Betriebskostenabrechnung?

In einem zentral beheizten Gebäude haben Sie keinen direkten Gasliefervertrag, sondern wir als WohnBau haben den Vertrag mit der NEW für unsere Objekte geschlossen. Das bedeutet: wir werden zunächst von dem Dezember-Abschlag für das gesamte Haus befreit und geben diese Entlastung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 an Sie. Dazu wird der Gesamtbetrag der Heizkosten um den Dezemberabschlag verringert.

Besonderheiten im Falle einer Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen aufgrund der gestiegenen Wärme- bzw. Gaspreise:

Soweit bei Ihnen die Vorauszahlung der Betriebskosten wegen gestiegener Wärme- oder gestiegener Gaspreise seit 19.02.2022 angepasst worden ist, weisen wir darauf hin, dass Sie nach § 5 Abs. 4 Ziffer 1 EWSG in Höhe des Erhöhungsbetrages befreit sind. Sie sind nicht verpflichtet, den Erhöhungsbetrag für Dezember 2022 zu zahlen.

Besonderheiten bei neuen Mietverträgen ab 19.02.2022 in mit Gas versorgten Objekten:

Soweit seit 19.02.2022 ein neuer Mietvertrag abgeschlossen worden ist, weisen wir darauf hin, dass Sie nach § 5 Abs. 4 Ziffer 2 EWSG i. H. v. 25 % der vereinbarten Betriebskostenvorauszahlung für den Monat Dezember 2022 befreit sind. Sie sind nicht verpflichtet, den Betrag in Höhe von 25 % der Betriebskostenvorauszahlung für Dezember 2022 zu zahlen.

Sofern Sie in diesen Sonderfällen, bei Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung, oder bei Neumietverträgen seit 19.02.2022 nichts unternehmen, werden die Beträge im Rahmen der Heizkostenabrechnung in jedem Fall zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

Etagenheizung und eigener Gasanschluss

Sie sind automatisch von der Zahlung des Dezemberabschlages an Ihren Gasversorger befreit; die endgültige Entlastung ergibt sich aus der Jahresabrechnung Ihres Gasversorgers. Achten Sie bitte darauf, wie Sie Ihre Zahlung an den Versorger leisten, denn davon hängt ab, wie Sie den Abschlag erhalten.

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Frau Kohlmann von der GWSG mbH unter Tel.: 02166 98918-61 oder Frau Pöhler von der Kreisbau AG unter Tel.: 02166 9851-30.

Informationsschreiben der Bundesregierung:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/I/infoblatt-dezember-abschlag-fur-gas-und-warme.pdf?__blob=publicationFile&v=6

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